Versicherungen für Unternehmen als Betriebsausgaben?

Gründer und Unternehmer sollten sich gegen eine Vielzahl von Risiken absichern, hierzu gehört die Versicherung von Gegenständen wie Maschinen und Computern, von Gebäuden wie Büros und die Versicherung gegen einen persönlichen Ausfall. All diese Risiken können die Existenz des Unternehmens bedrohen, doch nicht alle entsprechenden Versicherungen können auch als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im letzten Jahr (Az.: 2 K 2519/05), dass die Absicherung persönlicher Risiken, z.B. durch eine Betriebsausfallversicherung gegen allgemeine Krankheiten, nicht als Betriebsausgabe zu werten ist. Hier wäre höchstens ein beschränkter Sonderausgabenabzug möglich. Anders liegt der Fall, wenn in der Versicherung explizit ausgewiesen ist, in welcher Höhe die Prämie betrieblich veranlasst ist, dann darf dieser Anteil nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 1997 als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (Az.: VI R 97/94).

Grundsätzlich gelten folgende Versicherungen für Unternehmen als abzugsfähig:

  • Berufs-Haftpflichtversicherun
  • Betriebskosten-Versicherung
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Feuer-Versicherung
  • Geschäftsinhalt-Versicherung
  • Kfz-Versicherung für Firmenwagen und
  • Rechtsschutzversicherung