Urteil: Brand wegen TK-Pizza nicht fahrlässig

Eigentlich wollte der Student nur eine TK-Pizza im Backofen aufbacken, doch das Vorhaben endete schließlich in einem Brand, der einen Schaden in Höhe von 27.000 Euro auslöste. Der junge Mann stellte, nachdem er die Pizza in den Backofen geschoben hatte, den Timer auf seinem Handy an und schaltete dann aus Versehen das Ceranfeld des Herdes an. Noch bevor der Timer den Ablauf der Backzeit signalisierte, bemerkte der Student durch einen beißenden Geruch, dass das eingeschaltete Ceranfeld in Flammen stand.

Die Gebäudeversicherung forderte die Schadenssumme von dem Studenten zurück, da er den eingeschalteten Backofen unbeobachtet zurückließ – zu Unrecht, wie das Landgericht Magdeburg und das Oberlandesgericht urteilte. Die Gerichte sahen in dem Verhalten des jungen Mannes, der weder eingeschlafen war noch die Wohnung zwischenzeitlich verlassen hatte, keine grobe Fahrlässigkeit und keinen Vorsatz. Nur dann hätte er selbst für den Schaden aufkommen müssen.

Tatsächlich muss man jedoch nicht die ganze Zeit den Backofen beobachten, wenn man darin eine Pizza zubereitet, so die Richter. Ein Aufbacken im Ofen sei nicht so gefährlich wie ein kochender Topf auf dem Herd. Ungewöhnlich sei außerdem, dass ein Ceranfeld ohne Pfannen oder Töpfe einen Brand verursacht hat.