Zeckenbiss-Klausel in Unfallversicherung

Wer eine private Unfallversicherung besitzt sollte auf jeden Fall eine Zeckenbiss-Klause mit in die Police aufnehmen lassen. Ein Zeckenbiss wurde bisher von der Versicherung nämlich in der Regel nicht als Unfall eingestuft.

Wenn es dann zu einem Zeckenbiss gekommen ist, sind aus einer solchen Versicherung daher auch keine Leistungen zu erwarten. Viele Anbieter haben Ihre Regelungen im Bezug auf Zeckenbisse zwar geändert, die Verträge werden allerdings nicht automatisch umgestellt.

Wer also eine private Unfallversicherung besitzt sollte diese Klausel auf jeden Fall mit aufnehmen lassen, weil sonst nicht der ideale Versicherungsschutz aus der Versicherung besteht. Sollte ein Versicherer die Aufnahme einer solchen Klausel ablehnen, sollte dies für den Verbraucher ein Signal sein, die Versicherung zu wechseln.