Rechtsschutz für Aktiengeschäfte

Eine Rechtsschutzversicherung muss auch regulieren bei betrügerischen Aktiengeschäften. Ein Ausschluss für Termingeschäft greift in diesem Fall nicht.

Grundsätzlich gilt bei Aktiengeschäften, wer Aktien verkauft und kauft, setzt sich den Marktrisiken aus. Eine Rechtsschutzversicherung greift in diesem Fall nicht. Verluste bei Aktiengeschäften können grundsätzlich nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden. Kommt jedoch jemand durch betrügerisches Handeln zu schaden, so muss die Rechtsschutzversicherung für die Verfolgung von evtl. Schadenersatzansprüchen eintreten.

Sind Termingeschäfte und vergleichbare Spekulationsgeschäfte im ¬ß 3 Abs. 2 f ARB ausgeschlossen, so ist diese Klausel nicht gültig. Mit diesem Paragraphen sind Geschäfte gemeint, bei denen von vorn herein von einem hohen finanziellen Risiko ausgegangen werden kann. Dies ist allerdings bei Aktiengeschäften nicht zwingend der Fall.