Direktversicherung vom ALG II sicher
Eine bestehende Direktversicherung darf nicht angerechnet werden, wenn es um die Frage der Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 (ALG II) geht. Dies hat das Sozialgericht Leipzig jetzt festgelegt. Bei der Prüfung dürfen nur verwertbare Vermögen berücksichtigt werden.
Das Gericht entschied, dass eine im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge angesparte Lebensversicherung nicht zum verwertbaren Vermögen zählt. Im entsprechenden Fall wurde seitens der Arbeitsagentur das Vermögen aus der Lebensversicherung mit zu den verwertbaren Vermögensgegenständen des Klägers gezählt, obwohl die Lebensversicherung frühestens im Jahre 2022 ausgezahlt wird und nicht beliehen oder verpfändet werden darf.
Das Gericht widersprach dieser Interpretation und dem Kläger wurde die Auszahlung des ALG II ohne Kürzungen und umgehend zugesprochen. Somit ist eine Direktversicherung mit den o. g. Kriterien vor einer Anrechnung beim ALD II sicher.
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Wenn ein Arbeitnehmer eine Direktversicherung für die er per Gehaltsumwandlung gezahlt hat kündigt, erhält er gemäß einem Urteil keinen Rückkaufwert.
Das bedeutet nicht, dass das Ersparte dadurch weg ist. Den angesparten Betrag erhält der Arbeitnehmer frühestens mit 60 Jahren wahlweise als Einmalzahlung oder als mtl. Rente ausgezahlt. Dies kann für Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld II beziehen
Betriebliche Direktversicherung: Achtung bei der Auszahlung
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist es auf jeden Fall sinnvoll und notwenig eine zusätzliche Absicherung sicherzustellen.
Viele größere Betriebe bieten daher eine betriebliche Direktversicherung an. Der Arbeitnehmer zahlt dabei einen Betrag von seinem Einkommen an diese Direktversicherung. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages, der meistens zum Ende der aktiven Arbeitszeit des Arbeitnehmers liegt, kann der Betrag dann in
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Falsche Angaben bei der Lebensversicherung
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