Direktversicherung vom ALG II sicher

Eine bestehende Direktversicherung darf nicht angerechnet werden, wenn es um die Frage der Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 (ALG II) geht. Dies hat das Sozialgericht Leipzig jetzt festgelegt. Bei der Prüfung dürfen nur verwertbare Vermögen berücksichtigt werden.

Das Gericht entschied, dass eine im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge angesparte Lebensversicherung nicht zum verwertbaren Vermögen zählt. Im entsprechenden Fall wurde seitens der Arbeitsagentur das Vermögen aus der Lebensversicherung mit zu den verwertbaren Vermögensgegenständen des Klägers gezählt, obwohl die Lebensversicherung frühestens im Jahre 2022 ausgezahlt wird und nicht beliehen oder verpfändet werden darf.

Das Gericht widersprach dieser Interpretation und dem Kläger wurde die Auszahlung des ALG II ohne Kürzungen und umgehend zugesprochen. Somit ist eine Direktversicherung mit den o. g. Kriterien vor einer Anrechnung beim ALD II sicher.