Private Rentenversicherung im Scheidungsfall
Bei einer privaten Rentenversicherung wird im Todesfall sehr häufig der Ehepartner als Bezugsberechtigter eingetragen. Sollte es in den nächsten Jahren zu einer Scheidung kommen, sollte dem Versicherten bewusst sein, dass der dann geschiedene Ehepartner weiterhin bezugsberechtigt bleibt.
Die Begründung für diese Situation liegt darin, dass die Erklärung zur Bezugsberechtigung im Zweifelsfall auszulegen ist. Abzustellen ist dies jedoch auf den Moment, in dem die Erklärung abgegeben wurde.
Die Auslegung kann also nur zu dem Ergebnis kommen, dass zum Zeitpunkt der Erklärung der damalige Ehepartner gemeint war. Um sicherzugehen ,dass immer der richtige Berechtigt ist, die Versicherungszahlung im Erstfall zu erhalten, sollte man also bei einer Veränderung der Lebenssituation seine bestehenden Versicherungen überprüfen. Damit kann eine böses Erwachen im Erstfall verhindert werden.
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