Eigene Altersvorsorge geht vor Unterhaltspflicht

Im Ernstfall müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen, wenn diese pflegebedürftig werden. Die Unterhaltspflicht darf allerdings nicht zu weit gehen. Ein Eigenheimkauf darf z. B. aus diesem Grunde nicht scheitern.

Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Kinder grundsätzlich für den Unterhalt Ihrer Eltern aufkommen. Dies darf jedoch nicht so weit gehen, dass die eigene Altersvorsorge darunter leidet.

Verhandelt wurde ein Fall, in dem ein Mann sein Erspartes in Höhe von ca. 113.000 EURO für den Unterhalt seiner Mutter einsetzten sollte. Der Mann argumentierte vor Gericht, dass er einen Teil des Geldes für den Kauf eines Autos einsetzen müsse, um seine Arbeitsstelle erreichen zu können und den Rest bräuchte er zum Kauf einer Immobilie als Altersvorsorge. Das Gericht folgte der Argumentation des Mannes und gab Ihm Recht.