Neue Berufsregeln für Versicherungsvermittler

Am 22. Mai tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass EU-Recht in deutsches Recht umsetzt. Neu geregelt werden dabei die Berufsregeln für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater.

Der Beruf des Versicherungsvermittlers wird durch dieses neue Gesetz grundlegend reformiert. Geregelt werden dabei unter anderem die Fragen nach den Berufszugangsvoraussetzungen, was sind Vermittlerregister oder welche Übergangsregelungen gelten für Bestandsschutz. Um über die neuen Regelungen zu informieren hat u. a. die IHK Informationsabende in Vorbereitung, in denen speziell auf die Neuerungen und Änderungen eingegangen werden soll. Für viele Versicherungsvermittler und Berater wird dies neue Gesetz sicherlich einige Veränderungen mit sich bringen, die in der täglichen Arbeit umgesetzt werden müssen. Auch für die Versicherungsunternehmen wird es zu Änderungen in Abläufen und Prozessen kommen müssen.