Einbruchdiebstahl ohne Gewalt

Wenn im Fall eines Einbruchdiebstahls die Hausratversicherung zahlen soll, muss dieser beweisbar sein. Ist der Dieb z. B. gewaltlos in die Wohnung eingedrungen und hat auch ansonsten keine Spuren hinterlassen, so zahlt die Hausratversicherung nicht. Dies hat vor kurzem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.

In dem entsprechenden Fall hatte eine Frau ihrer Hausratversicherung einen Diebstahl von Pelzen und Schmuck gemeldet. Ihrer Aussage nach, war der Einbrecher durch das Küchenfenster eingedrungen und hatte diese mit Werkzeug so geöffnet, dass es keinen Schaden nahm.

Nach seinem Beutezug habe der Dieb die Wohnung über die Eingangstür wieder verlassen und dafür einen Schlüssel vom Schlüsselbrett genutzt. Den Schlüssel habe der Dieb wieder an das Brett zurückgehängt und die Tür einfach nur zugezogen, dies jedoch nicht sorgfältig genug, so dass diese sich von allein wieder öffnete.

Das OLG entschied, dass die Versicherung keine Zahlung leisten muss. Zum einen muss für einen Einbruchdiebstahl eine körperliche Kraftanstrengung, die durch eine Beschädigung sichtbar wird, erbracht werden und zum zweiten sei in diesem speziellen Fall es sehr fraglich ob der Einbrecher nicht durch die von außen durch ein wenig Druck zu öffnende Eingangstür eingedrungen ist. Dafür sprach, dass die Tür nach dem Einbruch nicht geschlossen war.

Wenn der Einbrecher durch eine nicht ausreichend gesicherte Tür eingedrungen ist, muss die Versicherung mich Zahlen.