US-Finanzbehörden sind Steuersündern auf der Spur

E-Bay und Auktionshäuser wie z. B. Sotheby¬¥s sollen zukünftig der US – Finanzbehörde IRS jeden Kunden melden, der im Jahr mehr als 100 Geschäfte tätigt und dabei mindestens 5.000 Dollar Umsatz erzielt. Die Finanzbehörde rechnet dadurch mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. zwei Mrd. Dollar. Die neue Verordnung soll zum 01.01.2008 in Kraft treten. Das Internetauktionshaus E-Bay läuft Sturm gegen diese Verordnung und hat eine Lobbykampagne gestartet. Hierbei wird die Legalität dieser Verordnung in Frage gestellt.

Nicht nur die Steuerbehörden in den USA sind hinter nicht gemeldeten E-Bay Händlern her. Auch in Europa ist man auf dieses Problem zwischenzeitlich Aufmerksam geworden. In Großbritannien z. B. hat die Finanzbehörde gerade mit einer großen Plakataktion Ebay-Händler angemahnt Steuern zu zahlen. Grundsätzlich ist es fraglich, ob man eine Internetplattform wie E-Bay in die Pflicht nehmen kann, dass gewerbliche Händler entsprechende Steuern abführen. Schließlich ist jeder, der gewerbsmäßigen Handel betreibt auch verpflichtet, entsprechende Steuern zu zahlen. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar.