Grob Fahrlässig
Ein Wasserschaden, weil die Waschmaschine bei Waschen einen Defekt erlitten hat. Ein häufig vorkommender und damit alltäglicher Versicherungsschaden. Das AG Frankfurt hat jetzt in einem Streitfall entschieden, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt, wenn er seine Waschmaschine länger als 15 Minuten unbeaufsichtigt lässt. Der Versicherungsschutz erlischt in diesem Fall und die Versicherung reguliert den Schaden nicht.
Wie dieses Beispiel zeigt, muss eine grobe Fahrlässigkeit nicht immer wirklich ‚"grob" sein. Denn wer hätte die Tatsache, seine Waschmaschine nicht alle 15 Minuten zu überprüfen als grob fahrlässig eingeschätzt. Um das Risiko der groben Fahrlässigkeit auszuschließen sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz diese mit beinhaltet. Den Versicherungsbedingungen kann man die entsprechende Regelung entnehmen.
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