Wichtiger Baustein für die Altersvorsorge
Die Betriebsrente, die in den meisten Fällen als Direktversicherung abgeschlossen wird, ist ein wichtiger Baustein für die Altersversorgung. Besonders von Bedeutung ist dies für Führungskräfte, da diese wegen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung einen großen Teil Ihrer zukünftigen Rente privat absichern müssen. Die Direktversicherung als Betriebsrente stellt daher für diesen Arbeitnehmerkreis eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge da.
Der Arbeitnehmer sollte das Angebot des Arbeitgebens genau prüfen, bevor er einen Vertrag abschließt. In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber mit einem Versicherer einen Tarif ausgehandelt. Dieser kann gut sein, muss es jedoch nicht. Eine Prüfung durch einen neutralen Fachmann ist daher immer sinnvoll und das Honorar gut investiert. Schließlich geht es um viel Geld. Ist das Angebot des Arbeitgebers gut, steht einer Unterschrift in der Regel nichts im Wege.
Auch das Einholen eines eigenen Angebotes bei einem anderen Anbieter kann sinnvoll sein. Mit dem Arbeitgeber muss dann verhandelt werden, in wie weit dieses Angebot als Betriebsrente genutzt werden kann.
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Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist es auf jeden Fall sinnvoll und notwenig eine zusätzliche Absicherung sicherzustellen.
Viele größere Betriebe bieten daher eine betriebliche Direktversicherung an. Der Arbeitnehmer zahlt dabei einen Betrag von seinem Einkommen an diese Direktversicherung. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages, der meistens zum Ende der aktiven Arbeitszeit des Arbeitnehmers liegt, kann der Betrag dann in
Versteuerung von Direktversicherungen
Bei der Entscheidung für die richtige Altersversorgung sollte auch berücksichtigt werden, wie die einem zustehenden Gelder im Rentenalter zu versteuern sind. Eine zu versteuernde Rente kann nämlich zu erheblichen Einkommenseinbussen führen.
Die gesetzliche Rente beispielsweise ist in der Regel steuerfrei. Nur wenn die mtl. Rente sehr hoch ist, muss ein Anteil versteuert werden. Experten sagen
Direktversicherung muss nur Arbeitgeber beraten
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss eine Versicherung, die über einen Arbeitgeber eine Direktversicherung abschließt, nicht auch noch die Mitarbeiter beraten, für die der Abschluss getätigt wird. Es reicht aus, den Arbeitgeber umfassend zu beraten (AZ: 7 U 137/07).
Nach Ansicht der Richter ergibt sich aus dem Vertrag keine Beratungspflicht der Versicherung gegenüber
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge kaum bekannt
Wie eine repräsentative Befragung des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag des Versicherers Hannoversche ergeben hat, sind die Vorteile der Betriebsrente vielen Deutschen nicht bekannt. So wissen knapp drei Viertel der Bundesbürger wenig über die steuerliche Förderung der betriebliche Altersvorsorge. Nur rund jeder vierte Befragte wusste überhaupt, dass die Betriebsrente immer steuerlich gefördert wird.
Für
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Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und viele Unternehmen machen ihren Mitarbeitern auch entsprechende Angebote. Vor allem Direktversicherungen sind sehr beliebt, weil sie unkompliziert und bequem sind und die Beiträge von Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam gezahlt werden können. Außerdem wird hier schon bei Vertragsabschluss eine lebenslange Mindestrente garantiert, die wahlweise
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