Zahlt die Versicherung, wenn der Keller geflutet wird?
Es sind nicht nur die extremen Temperaturen, die diesen Sommer auszeichnen, auch die sintflutartigen Regenfälle, wie vor wenigen Tagen in Berlin, machen vielen Menschen zu schaffen. Überflutete Keller sind mittlerweile an der Tagesordnung und viele Mieter fragen sich: Wer muss eigentlich für den Schaden aufkommen, wenn der Keller unter Wasser steht und mühsam wieder getrocknet werden muss?
Ist der Vermieter verantwortlich?
Steht der Keller in einem Mietshaus unter Wasser, dann ist für die Beseitigung der Schäden der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter ist für alle Räume im Haus zuständig, die die Mieter gemeinsam nutzen und dazu gehören auch die Kellerräume. Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn der Mieter seinen Vermieter nicht darüber unterrichtet, dass der Keller geflutet wurde, denn in diesem Fall trägt der Mieter eine sogenannte Mithaftung. Falls der Vermieter aber nicht reagiert, wenn der Keller bei einem starken Regen vollläuft, dann hat der Mieter das Recht, die Feuerwehr oder einen Notdienst zu rufen, damit das Wasser aus dem Keller gepumpt wird. In diesem Fall hat der Mieter eine Mitwirkungspflicht.
Die Kellerfenster schließen
Starke Regenfälle lassen sich heute zwar ziemlich genau voraussagen, aber die Wettervorhersage gilt natürlich nur für wenige Tage und nicht für Wochen. Wenn ein Mieter in die Sommerferien fährt, aber vergisst, die Kellerfenster zu schließen, dann riskiert er im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses, wenn es in seiner Abwesenheit zu einem Wasserschaden im Keller kommt. Wenn es in die Ferien geht, dann sollte man sich nicht auf die vagen Wettervorhersagen verlassen, sondern besser die Kellerfenster schließen, denn Starkregen ist keine Seltenheit mehr.
Welche Versicherung ist zuständig?
Wasserschäden auch in Kellerräumen werden normalerweise von der Hausrat- oder von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Kommt es wie in Berlin zu sehr heftigen Niederschlägen, dann ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Wichtig ist es, die Schäden unverzüglich der Versicherung zu melden, Fotos zu machen und eine Liste der Gegenstände anzufertigen, die beschädigt worden sind. Wird der Schaden schriftlich gemeldet, dann sollte das immer per Einschreiben mit Rückschein geschehen, damit die Versicherung später nicht behaupten kann, sie hätte die Schadensmeldung nicht bekommen.
Einen Fachmann fragen
Nach dem Regen muss alles, was in den Kellerräumen gestanden hat, schnell entfernt werden, um einer Schimmelpilzbildung vorzubeugen. Um einen Streit mit der Versicherung zu vermeiden, sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Schäden begutachtet und entscheidet, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Bild: © Depositphotos.com / Walpurgis
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