Wann müssen Kinder für Eltern zahlen?

Wenn Menschen alt werden kommen häufig gesundheitliche Probleme und gebrechen hinzu. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand so sehr, dass Pflegebedürftigkeit besteht, so reichen die Zahlungen aus der 1995 gegründeten Pflegeversicherung häufig nicht aus. In diesem Fall übernehmen die Sozialämter die anfallenden Kosten, treten jedoch unter anderem an die Kinder der gesundheitlich angeschlagenen Patienten heran.

Nun stellt sich für viele die Frage, in welchem Rahmen müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen. Selbstverständlich besteht eine moralische Verpflichtung, für die eigenen Eltern einzuspringen, aber auch die rechtlichen Verpflichtungen sind festgelegt. Die wesentliche Frage hierbei ist:

Kann das gesamte Einkommen des Kindes weggenommen werden?

Nein. Der Selbstbehalt beträgt pro Monat EURO 1.400 zzgl. der Hälfte des verbleibenden Nettogehaltes. Bei dieser Berechnung müssen von einem Nettoeinkommen von EURO 3.000 ein Betrag von EURO 800 an die Sozialbehörde abgeben werden.

Auch viele weitere Dinge wie z. B. Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Wohneigentum dürfen nicht für die Kostenübernahme herangezogen werden.