Silvester: In welchem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung

Wer kennt Sie nicht, die Silvesterparty zum Jahreswechsel? Die Party ist organisiert, Freunde sind eingeladen und die Vorfreude ist groß. Wer eine Silvesterparty ausrichtet, sollte sich jedoch auch bewusst sein, dass die Silvesterparty die Feier mit den meisten Unfällen ist bzw. die größte Anzahl an Sachschäden entstehen.

Dabei sind die unterschiedlichsten Ausprägungen denkbar. Unfälle mit Feuerwerkskörpern und Raketen gehören zu den häufigsten Risikoquellen. Aber auch ganz ‚"normale" Brandlöcher im Sofa oder kaputte Gläser und Teller kommen häufig vor.

Hier einige Beispiele, in denen die private Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert:

Die Party findet in der eigenen Wohnung statt. Einem Gast ist beim Rauchen die Zigarette auf das Sofa gefallen und hat ein Brandloch hinterlassen oder sogar ein Feuer verursacht. Dieser  Schaden wird durch die private Haftpflichtversicherung reguliert.

Verletzt sich ein Gast durch den ‚"Abschuss" eines Feuerwerkkörpers eines anderen Gastes, so wird auch der körperliche Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen.

Eine Haftpflichtversicherung ist also eine sinnvolle Risikoabdeckung, auch für Unfälle und Schäden, die trotz größter Vorsicht zu Stande gekommen sind.