Umzug: Überschaubare Kosten durch Mietkautionsversicherung

Umziehen ist ausgesprochen teuer. Renovierungskosten, neue Möbel und die Kosten für die Mietkaution reißen meist ein tiefes Loch in die Haushaltskasse. Dabei müssen all diese Aufwendungen nicht aus eigenen Mitteln gestemmt werden.

Durch eine Mietkautionsversicherung, wie sie beispielsweise als Kautionsversicherung Basler, angeboten wird, wird die anfallende Mietkaution zu einem finanziell überschaubaren Posten. Bundesweit ziehen Jahr für Jahr rund 2,5 Millionen deutsche Haushalte um. Die Gründe für den Umzug sind meist sehr verschieden. Mit dem Umzug gilt es Ausgaben für Renovierungen, Makler und Möbel zu bestreiten. Doch bevor der eigentliche Umzug gestemmt werden kann, muss meist noch die Mietkaution gezahlt werden.

Sie umfasst in der Regel zwei bis drei Kaltmieten und muss auf einem Kautionssparbuch hinterlegt werden. An dieser Stelle kann eine sogenannte Mietkautionsversicherung Abhilfe ermöglichen. Bei ihr handelt es sich um ein Produkt, das auf dem Markt noch vergleichsweise neu und damit auch vielen Bundesbürgern nicht bekannt ist. Vor allem für den Mieter bedeutet diese Versicherung eine beachtliche Entlastung. Immerhin muss er beim Vermieter keine Barkaution hinterlegen, sondern hat die Möglichkeit an die Versicherung als Versicherungsnehmer die Kaution abzuzahlen. Hierfür wird jedes Jahr eine Gebühr entrichtet, die nur wenige Prozente der Kautionssumme umfasst.

Auch für den Vermieter ist die Kautionsversicherung eine sichere Alternative. Er erhält in diesem Fall eine Bürgschaftsurkunde über den geforderten Kautionsbetrag. Entsteht eine Situation, in der der Vermieter gegenüber dem Mieter die Kaution geltend machen möchte, muss er sich an die jeweilige Versicherung wenden. Im Gegenzug wird ihm der Geldbetrag unmittelbar nach der direkten Anforderung ausgezahlt.

Für den Mieter entsteht bei der Mietkautionsversicherung ein weiterer entscheidender Vorteil. So werden bei ihm Kapital und Liquidität durch dieses Modell in vollem Umfang erhalten. Dies wäre bei einer Bankbürgschaft nicht der Fall. Bei dieser würde zum Beispiel die Einschränkung des Kreditrahmens nach sich gezogen werden. Durch den Vermieter müssen außerdem keine gesonderten Bankkunden angelegt werden.