Rabattschutz in der Kfz-Versicherung nutzen
Ereignet sich ein Unfall und entsteht dadurch ein Schaden, der durch die Versicherung behoben werden muss, wird der Versicherungsnehmer meist in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dadurch verteuert sich meist auch die Prämie.
Es gibt jedoch auch Kfz-Versicherungen, die über einen sogenannten Rabattretter verfügen. Die Aufgabe von dem sogenannten Rabattretter besteht darin, die Kosten der Kfz-Versicherung trotz einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse stabil zu halten. Meist greift er aber nur bei den Versicherungsnehmern, die bereits mindestens die Schadenfreiheitsklasse 25 erreicht haben.
Im Schadenfall erfolgt zwar auch bei dem Rabattretter eine Rückstufung, die Prämie bleibt jedoch mit der der ursprünglichen SF gleich. Auch Fahrzeughalter, die eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse besitzen, können sich bei der Kfz-Versicherung für ein Sicherheitsseil entscheiden. Sie können einen Tarif mit Rabattschutz abschließen. Dieser kann bei den Versicherungsgesellschaften optional eingeschlossen werden, verursacht bei dem Vertrag aber einen Aufpreis.
Abhängig vom jeweiligen Anbieter ist hierzu mindestens die SF-Klasse 4 erforderlich. Bei dem Rabattschutz können durch den Versicherer darüber hinaus Einschränkungen aufgrund des Fahrerkreises vorgenommen werden. Der Versicherungsvertrag mit dem Rabattschutz wird im Schadensfall immer so gestellt als ob sich dieser nicht ereignet hat.
In Abhängigkeit von dem Versicherer gilt der Rabattschutz für einen Schaden je Kalenderjahr oder auch für bis zu drei Schäden pro Vertrag. Grundsätzlich gilt ein solcher Schutz immer nur gesellschaftsintern. Er kann demnach weder bei einem freiwilligen noch unfreiwilligen Wechsel angerechnet werden.
Einen solchen Vertrag mit Rabattschutz finden Verbraucher auch bei der Aachen Münchener. Auf amv.de können sich Fahrzeughalter unabhängig über die unterschiedlichen Varianten informieren. Bei dem Angebot der Aachen Münchener erfolgt die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse bei bis zu drei Schäden in Vollkasko und Haftpflicht in Verbindung mit dem Rabattschutz nicht.
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