Rauchmelderpflicht in Hamburg und Schleswig-Holstein ab 2011

Seit dem 1. Januar 2011 müssen Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wird gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen, riskieren die Haushalte im Schadensfall den Versicherungsschutz.

Während sich Hamburg und Schleswig-Holstein bereits für die Rauchmelderpflicht entschieden haben, gilt in Rheinland-Pfalz noch eine Übergangsfrist bis Juli 2012. Hessen hat die Übergangfrist bis Ende 2014 ausgedehnt. In Bremen und Sachsen-Anhalt wird die Rauchmelderpflicht erst Ende 2015 in Kraft treten.

Auch weiterhin verzichten einige Bundesländer in Deutschland auf eine in der Landesbauordnung verankerte Rauchmelderpflicht. Dem Gesetzestext zufolge ist der Eigentümer sowohl für den Einbau als auch für die Kontrolle der Rauchmelder verantwortlich. Darüber hinaus haftet er auch, wenn diese im Brandfall nicht betriebsbereit sind.

Beim Kauf der Rauchmelder sollten Verbraucher auf Angebote zurückgreifen, die der Produktnorm EN 14604 gerecht werden. Eine Alternative zu den klassischen Rauchmeldern sind Funkrauchmelder. Auch bei ihnen sollte auf das vorhandene VdS-Prüfzeichen geachtet werden. Dieses Zeichen steht für die Qualitätskontrollen, die im Rahmen der VdS Schadenverhütung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft durchgeführt werden.