Auch Fahrlässigkeit durch Vollkasko versichert

Ab dem 01. Januar 2008 gibt es bei der Vollkaskoversicherung für PKW eine Neuregelung im Bezug auf fahrlässig verursachte Schäden. Wer zukünftig einen Schaden am eigenen Fahrzeug fahrlässig herbeiführt, muss nicht mehr befürchten, dass seine Vollkaskoversicherung den Versicherungsschutz verweigert.

Bisher konnte die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise einen Unfall durch Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schildes verursacht hat.

Die neue Regelung gilt zunächst nur für Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2008 neu abgeschlossen werden und ab dem 01.01.2009 dann für alle Verträge. Je nach Versicherung kann es allerdings sein, dass die neue Regelung vom Versicherungsgeber bereits ab 2008 auch für bereits bestehende Verträge angewandt wird.

Versicherungsnehmer sollten daher bei Ihrer Versicherung Rücksprache halten, in wie weit die neue Regelung auch für den bestehenden Vertrag greift.