Rückkaufswert muss erläutert werden

Lebens- und Rentenversicherungen werden eigentlich geschlossen, um im Alter als Absicherung zu dienen. Trotzdem kommt es immer häufiger vor, dass eine solche Versicherung vorzeitig gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer erhält dann den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt.

Um den Rückkaufswert nachvollziehen zu können, muss der Kunde bei seiner Versicherung eine genaue Aufstellung anfordern. Diese wird jedoch von vielen Versicherungen nicht ohne weiteres zur Verfügung gestellt. Die Verbraucherzentrale in Sachsen weist darauf hin, das der Versicherungsnehmer ein Recht darauf hat, das die Versicherung ihm vorrechnet, wie sich der Rückkaufswert zusammensetzt. Diese Zahlen müssen zudem von der Versicherung belegt werden. Insbesondere die Abschluss- und die Stornokosten sind dabei interessant. Die Verbraucherschützer verweisen dabei auf ein Urteil des Landgerichtes München.

Wenn sich eine Versicherung also weigert, eine entsprechende Aufstellung zur Verfügung zu stellen sollte man im schlimmsten Fall den Weg zum Anwalt oder zur Verbraucherschutzzentrale einschlagen, um sich professionelle Unterstützung zu holen.