Insolvenz des Reiseveranstalters

Der Urlaub ist gebucht, die Reise angetreten und während man sich im wohlverdienten Erholungsurlaub befindet kommt die erschreckende Nachricht, dass der Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat. Jetzt stellt sich die Frage für den Urlauber, wie geht es jetzt weiter? Ist der Rückflug gesichert?

An dieser Stelle hilft der Reisesicherungsschein weiter. Eine Umfrage der Zurich Versicherungsgruppe zeigt allerdings, dass viele Deutsche zur sehr geringe Kenntnisse über den Reisesicherungsschein haben, obwohl Pauschalreisen bei den Urlaubern aus Deutschland nach wie vor hoch im Kurs stehen.

Immerhin 44 Prozent der Deutschen haben Ihren Urlaub in diesem Jahr über einen Reiseveranstalter gebucht. All diese Urlauber haben neben der Tatsache, dass die Buchung des Urlaubs in der Regel einfach ist, da man sich nicht um Flug und Hotel usw. kümmern muss noch einen ganz entscheidenden weiteren Vorteil. Jeder Anbieter von Pauschalreisen muss dem Kunden zusammen mit den Reiseunterlagen auch einen Reisesicherungsschein aushändigen. Sollte es während des Urlaubs tatsächlich zur Insolvenz des Reiseveranstalters kommen, so sind über diesen Sicherungsschein kosten für Rückflug, Mehraufwand für Hotel- oder Verpflegungskosten und vieles mehr abgeckt.