Neuwert oder Zeitwert – wie viel zahlt die Versicherung im Schadensfall?

Ein Unfall mit dem Auto, ein Brand in der Wohnung oder der Diebstahl des teuren Smartphones – es kann viel passieren. Da die Deutschen gerne gut versichert sind, stellt sich im Schadensfall stets die Frage: Wie viel zahlt die ? Gibt es den Neuwert, den Zeitwert oder den ? Das hängt immer vom jeweiligen ab. Daher ist es immer wichtig, sich vor dem Abschluss einer Versicherung sehr genau über diesen Passus zu informieren.

Der Neuwert und der Wiederbeschaffungswert

Erstattet die Versicherung den Neuwert, ist das ein Wiederbeschaffungswert eines Artikels gleicher Art und Qualität. Der Neuwert ist immer der Preis, den der zahlen muss, wenn er diesen bestimmten Artikel neu kauft. Dieser Preis kann sowohl etwas niedriger, aber auch höher als der ursprüngliche Kaufpreis sein. Kommt beispielsweise beim Brand eines Hauses ein Röhrenfernseher zu , der vor vielen Jahren gut und gerne 1000 D-Mark kostete, dann gibt es heute einen modernen Flachbildfernseher, der 500,- Euro kosten darf. Die erstattet dann diese 500,- Euro. Was passiert jedoch, wenn bei einem Brand etwas kaputt geht, was heute noch produziert wird, aber teurer ist? In diesem Fall zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, also so viel, wie der Gegenstand heute kostet.

Der Zeitwert

Der Zeitwert ist der Wert, den ein Gegenstand zu dem Zeitpunkt hatte, als er zu Schaden kam. Im Grunde ist der Zeitwert ein Neuwert nach Abzug von und Abnutzung. Nicht selten steht im Versicherungsvertrag mehr als der angesetzte Zeitwert. Ein gutes Beispiel sind Handy-. In den ersten zwei Jahren ersetzt die Versicherung 100 Prozent des Kaufpreises. Im dritten Jahr sind es dann nur noch minus 20 Prozent, im vierten Jahr minus 40 Prozent und ab dem fünften Jahr minus 60 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Dinge, die bei einem Brand zu Schaden kommen, die schon einige Jahre alt und entsprechend abgenutzt sind, haben oftmals nur noch einen ideellen und keinen tatsächlichen Wert mehr.

Wie sieht das bei der Kfz-Versicherung aus?

Bei der Autoversicherung gelten andere Regeln. Die Kfz- bezahlt in den meisten Fällen die Reparatur und wenn das Auto einen Totalschaden hat, wird der Wiederbeschaffungswert erstattet. Es gibt aber eine Besonderheit, und zwar bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall kann die Versicherung die Kosten für die Reparatur bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes bezahlen. Beim Auto entspricht der Wiederbeschaffungswert dem Verkaufspreis des Händlers, also genau das, was der alte Wagen gleicher Bauart aktuell im Autohaus kostet.

Fazit

Beim Auto ist es der Wiederbeschaffungswert, bei der Wohngebäudeversicherung der sogenannte gleitende Neuwert, bei der Hausratversicherung der Wiederbeschaffungswert, jeder Versicherungsfall wird anders behandelt. Daher ist es immer eine gute Idee, sich beim Abschluss der Versicherung schlau zu machen. Wichtig ist, dass die Versicherungsnehmer alle Belege aufbewahren, mit denen sie beweisen können, was sie für den Fernseher, die Mikrowelle oder den Wohnzimmerschrank bezahlt haben. Versicherungsexperten raten auch dazu, teure Einrichtungsgegenstände in regelmäßigen Abständen zu fotografieren. Die Fotos, die Belege oder andere Dokumente sollten stets außerhalb der Wohnung, entweder bei Verwandten oder in einem Schließfach bei der Bank sicher aufbewahrt werden.

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Ulrike