Gang am Anstieg nicht eingelegt
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat in einem Rechtsstreit jetzt entschieden, dass ein Fahrzeughalter, der an einem Hang parkt und keine Gang eingelegt hat, grob fahrlässig handelt. Es reicht dabei nicht aus, nur die Handbremse anzuziehen. Die Versicherung muss bei einem Unfall dann nicht zahlen.
I n dem verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Wagen an einer Steigung mit 10 Prozent Gefälle abgestellt und nur die Handbremse angezogen. Der Wagen kam ins Rollen und wurde dabei beschädigt. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis auf fahrlässiges Verhalten des Fahrers. Das Gericht gab der Versicherung Recht, auch wenn der Mann angab, den Gang nur versehentlich nicht eingelegt zu haben. In einer solchen Situation sei besondere Sorgfalt angebracht, so die Begründung des Gerichtes.
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