KFZ – Versicherung bei Fahrtraining

Der Versicherungsschutz bei Fahrveranstaltungen wird bei den meisten KFZ – Versicherung ausgeschlossen, so dass sie im Schadenfall von der Leistung befreit sind. Gerichtlich verhandelt wurde jetzt ein Fall, in dem ein Mann mit seinem Sportwagen an einem organisierten Fahrsicherheitstraining auf eine Grand Prix Strecke teilgenommen hatten.

Während der Veranstaltung passierte ein Unfall, bei dem am Sportwagen des Mannes ein Schaden von EURO 35.000 entstand. Der Schaden wurde bei der Vollkaskoversicherung gelten gemacht und diese lehnt die Zahlung mit dem Hinweis auf eine Fahrveranstaltung ab.

Vor Gericht machte der Geschädigte deutlich, dass er weder gegen andere noch gegen die Uhr gefahren sei und somit noch von einer Fahrveranstaltung die Rede sein könne. Er habe an dem Fahrsicherheitstraining lediglich teilgenommen, um das Fahren bei hohen Geschwindigkeiten zu trainieren.

Das OLG in Köln folge der Argumentation des Mannes und verurteilte die Versicherung zur Zahlung des vollen Betrages. Auch nach Ansicht des Gerichtes handelte es sich nicht um eine Fahrveranstaltung gegen andere oder die Zeit und die Klausel in den Versicherungsbedingungen greife in diesem Fall nicht.