Haftung von Kindern bei Feuer

Die Fachzeitschrift ‚"NJW-Rechtssprechung-Report Zivilrecht" berichtet, dass ein siebenjähriges Kind nicht für einen von ihm verursachten Wohnungsbrand haftbar gemacht werden kann. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichtes in Bielefeld hervor.

In dem verhandelten Fall forderte die Feuerversicherung von dem Kind und von den Eltern Schadenersatz für den durch ein Feuer entstanden Schaden. Der Junge hatte mit Streichhölzern, die er in einem Schrank in der Mietwohnung der Familie gefunden hatte ein Feuer verursacht und es war ein Schaden in Höhe von 12.000 EURO entstanden.

Das Gericht verurteilte die Eltern zur Zahlung des Betrages an die Versicherung, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und die Streichhölzer zudem unzugänglich für das Kind hätten aufbewahren müssen. Gleichzeitig legten das Gericht auch fest, dass ein siebenjähriger nicht wegen grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann. Die Eltern haben grundsätzlich die Aufsichtspflicht, grobe Fahrlässigkeit kann daher nur ihnen vorgeworfen werden.