Rente, wenn der Expartner stirbt
Statistisch gesehen wird in Deutschland ca. jede dritte Ehe geschieden. Dies hat zur Folge, dass viele Männer und Frauen allein leben und die Kinder bei einem der beiden geschiedenen leben. Unterhaltszahlungen sind dabei an der Tagesordnung und stellen sicher, dass der Expartner, der die Kinder erzieht finanziell nicht mittellos ist.
Wenn allerdings der Expartner stirbt enden auch die Unterhaltszahlungen und für den Hinterbliebenen bleibt häufig nur der Weg zum Sozialamt. Eine Möglichkeit eine Absicherung zu erzielen, die vielen Menschen nicht bekannt ist, ist die Erziehungsrente. Bei der Erziehungsrente erhält der Expartner Zahlungen von der Rentenversicherung, wenn der Unterhaltspflichtige verstorben ist. Die Zahlungen liegen im Durchschnitt bei 700 bis 750 Euro.
Die Erziehungsrente wird aus dem eigenen Rentenanspruch gezahlt und errechnet sich ähnlich wie eine Erwerbsminderungsrente. Die Zahlungen erfolgen bis zum 65. Lebensjahr und gehen dann in die Altersrente über.
Wer mehr zum Thema Erziehungsrente erfahren möchten, kann sich einen Termin bei der deutschen Rentenversicherung holen und sich beraten lassen.
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