Rente sichern trotz Minijob
Wer in einem Minijob arbeitet zahlt selbst keinen Beitrag in die Rentenkasse ein. Der Arbeitgeber zahlt 15 % des Verdienstes an die Rentenkasse. Arbeitnehmer können allerdings freiwillig die Differenz in Höhe von 4,9 % in die Rentenkasse einzahlen und somit einen Rentenanspruch aufbauen. Die Umstände hierfür wurde jetzt von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig bekannt gegeben.
Im Alter kann sich das Zahlen der Differenz, die maximal Euro 19,60 pro Monat beträgt durch eine kleine Rente auszahlen. Zudem hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und kann sogar eine Rehabilitation beantragen. Auch die Zuschüsse zur Riester Rente können vom Arbeitnehmer bei Zuzahlung des Differenzbetrages ausgenutzt werden.
Wer plant, seinen Rentenbeitrag zu erhöhen sollte sich allerdings im Vorwege auf jeden Fall von einem Experten beraten lassen und die genauen Umstände erklären lassen. Termine zur Beratung kann man die der Deutschen Rentenversicherung in zahlreichen Deutschen Städten machen.
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