Kontenklärung bei Rentenversicherung

Eine kleine Anfrage im Bundestag bzgl. der Kontenklärung bei der Rentenversicherung folgt die Erklärung der Bundesregierung, dass es ‚"vorrangig eine Obliegenheit der Betroffenen selbst" sei, die ordnungsgemäße Erfassung der Beschäftigungszeit sicherzustellen.

Bisher hätten viele Betroffene auf die Hinweise und auf die Aufforderungen seitens der Rentenversicherung zur Klärung des Rentenkontos nur sehr zögerlich reagiert, hieß es weiter in der Antwort. Zum jetzigen Zeitpunkt müsse man mit ca. 1,3 Millionen nicht geklärter Versicherungskonten von betroffenen Versicherungsnehmern in den neuen Bundesländern rechnen. Die Konten der Versicherten die mittlerweile in die neuen Bundesländer umgezogen sind, seien bei dieser Zahl noch unberücksichtigt.

Diese Antwort der Bundesregierung macht deutlich, dass jeder Bürger der einen Anspruch auf gesetzliche Rente hat, selbst auf die Dokumentation der lückenlosen Beschäftigung achten sollte, damit Ihm im Alter nicht ein Rentenanspruch entgeht, weil eventuell Nachweise nicht vorliegen.