Elektronik Versicherung zahlt nicht immer
Der Diebstahl eines Handys ist grundsätzlich über die Elektronikversicherung abgedeckt. Die Versicherung zahlt allerdings nicht, wenn das Handy aus der Handtasche gestohlen wird, die zudem noch über der Stuhllehne hängt. Dies wurde jetzt in einem Urteil vor dem Amtsgericht in Köln so entschieden.
Das Gericht entschied, dass bei einer solchen Nachlässigkeit es an einem persönlichen sicheren Gewahrsam des Besitzers fehlt und dieser damit rechnen muss, dass die Versicherung nicht bezahlt. Sorgsamkeit ist gemäß Versicherungsbedingungen eine Vorraussetzung für eine Leistungspflicht von Versicherungen.
Nach Meinung des Richters ist eine Handtasche, die über eine Stuhllehne gehängt ist, nicht mehr im Blickfeld des Besitzers, so dass eine Zugriffsmöglichkeit im Falle einer Entwendung nicht gewährleistet ist. Ein solche Verhalten sie daher als groß fahrlässig zu beurteilen, da die über die Stuhllehne gehängt Handtasche einen besonderen Diebstahlanreiz darstelle. Insbesondere, wenn sich dies in einem Lokal abspielt, wo viele Menschen zugegen sind.
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