Mofa Versicherung

Als Halter eine Mofa, eines Mopeds oder eines Mokicks ist man dazu verpflichtet, diese auch entsprechend zu Versichern. Das gleiche gilt für dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) und so genannte Quads mit vier Rädern. Dies dürfen allerdings nicht über 45 Km/h schnell sein und maximal 50 ccm Hubraum haben.

Wichtig ist zu wissen, dass man jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen benötigt. Diese Kennzeichen haben in jedem Jahr eine andere Farbe, wodurch sie einfach zu erkennen sind. In diesem Jahr ist die Farbe grün. Das Versicherungsjahr für solche Fahrzeuge beginnt immer am 01.03. und endet am 28. bzw. 29. 02 des Folgejahres. Wer sein Fahrzeug nach dem 01.03. anmeldet zahlt die Versicherungsprämie anteilig für den Rest des Versicherungsjahres.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die einem anderen Verkehrsteilnehmer ohne dessen Schuld entstehen. Versichert sind dabei Sachschäden ebenso wie Personenschäden.