Kapitalauszahlungen aus Direktversicherung

Eine Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung ist voll Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass eine Auszahlung von z. B. 100.000 EURO bei einem Krankenkassenbetragssatz von angenommenen 14,5 % und einem Pflegeversicherungssatz von 1,7 % eine Zahlung in Höhe von EURO 16.200 an die Krankenkassen fällig macht. Dies wird gestreckt über 120 Monate (10 Jahre), was monatlich dann Euro 135 ausmacht.

Festgelegt wurde diese Regelung mit Neuorganisation der gesetzlichen Krankenkasse zum Jahresbeginn 2004. Zum damaligen Zeitpunkt wurde diese Neuregelung nicht groß Diskutiert, so dass sie zunächst auch kein großes Aufsehen erregt hat. Zwischenzeitlich wurde von Gerichten festgelegt, dass eine doppelte Krankenversicherungspflicht im Zusammenhang mit der Direktversicherung nicht rechtswidrig ist. Es ist dabei egal, ob die Beiträge vom Gehalt gezahlt werden oder aus eigener Tasche.

Wer privat versichert ist, den trifft diese Doppelzahlung nicht, da die Beiträge zur Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen sind.