90 Prozent aller Direktversicherungen sind ungültig

Die meisten Anbieter von Direktversicherungen verwenden die Beiträge der ersten Jahre für Provisionen und Abschlusskosten, was diese Direktversicherungen ungültig macht. Die geschätzte Zahl der betroffenen Direktversicherungen liegt bei 90 Prozent.

Es ist unzulässig, Abschluss- und Vertriebskosten mit den Beiträgen der betrieblichen Altersvorsorge aus den ersten Jahren zu verrechnen. Dies erläutete Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale in Brandenburg.

Betroffen hiervon sind Arbeitnehmer, die auf Teile Ihres Einkommens im Rahmen einer Entgeltumwandlung verzichten um dieses in eine Betriebsrente einzuzahlen. Entschieden wurde dies durch Urteile von mehreren Landesgerichten. Es ist dabei unerheblich, ob der Arbeitnehmer im Vorwege über eventuelle Verluste beim Ausscheiden aus der Firma aufgeklärt worden ist oder nicht.