Gericht muss über Wahltarife entscheiden
Die Frage, ob gesetzliche Krankenversicherungen im Zuge der neuen Gesundheitsgesetzgebung Wahltarife anbieten dürfen oder nicht, ist bisher nicht beantwortet. Bisher war dieses Privileg lediglich privaten Krankenversicherungen vorbehalten. Jetzt werden wohl Gerichte bald darüber entscheiden, ob Wahltarife bei den gesetzlichen Krankenkassen zulässig sind.
Der Streit zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen um das Thema Wahltarif hat sich in den letzten Wochen immer weiter zugespitzt. Jetzt scheint die Drohung des Verbandes der privaten Krankenkassen einzutreten und die Gesundheitsreform wird vor Gericht landen. Die Gerichte sollen dann entscheiden, in wie weit die gesetzlichen Krankenkassen dazu berechtigt sind, Wahltarife für Ihre Kunden anzubieten oder nicht.
Sollte es tatsächlich in dieser Sache zu einer Gerichtsentscheidung kommen müssen, ist damit auch sichergestellt, dass diese noch einige Zeit auf sich warten lassen wird.
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