Absicherung bei außerehelichen Kindern ist wichtig

In Deutschland leben immer mehr Paare ohne Trauschein zusammen. Auch wenn eigene Kinder hinzukommen ist dies für viele Eltern lange kein Grund mehr zu heiraten. Das statistische Bundesamt hat jetzt ermittelt, dass ca. 29 Prozent aller Neugeborenen außerehelich zur Welt kommen.

Sollte dann der schlimme Fall eintreten, dass der Vater oder die Mutter stirb, so hat dies gravierenden Auswirkungen für den dann verbleibenden Alleinerziehenden so eine Warnung der UniVersa Versicherung. Der Hinterbliebenenschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im durchschnitt nur etwa 160 EURO an Waisenrente. Dem hinterbliebenen Partner hingegen steht gar kein Geld zu, da die Witwen- und Waisenrente nur bei verheirateten Eltern zahlt und die Ehe zum Zeitpunkt des Todes bereits mindestens 1 Jahr bestanden haben muss.

Unverheiratete Eltern sollten daher dringend mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen. Die Risikolebensversicherung stellt häufig neben der Waisenrente die einzige Einkommensquelle im Todesfall da. Die Höhe der Versicherung sollte nach Möglichkeit mindestens das fünf- bis siebenfache des Bruttojahreseinkommens des Hauptverdieners betragen.