Gruppen Unfallversicherung für Hinterbliebene

Im Todesfall zahlt eine Gruppen-Unfallversicherung die entsprechende Entschädigung auch an Hinterbliebene aus. Gruppen-Unfallversicherungen werden von Arbeitgebern für Ihre Mitarbeiter abgeschlossen, dabei gibt es keine Einzelpolicen. Das Finanzgericht in Sachsen hat jetzt entschieden, dass Beträge die im Todesfall ausgezahlt werden nicht steuerpflichtig sind. Solche Zahlungen sind nicht als Lohnersatz zu betrachten sondern dienen dazu, die Hinterbliebenen finanziell zu unterstützen.