Wichtige Pflichten eines Versicherungsnehmers

Ein Versicherungsvertrag enthält sowohl für die Versicherung als auch für den Versicherten Rechte und Pflichten, die beiderseitig zu beachten sind. Welche konkreten Pflichten (“Obliegenheiten”) der Versicherungsnehmer hat, sind immer den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Sie regeln, was der Versicherte tun oder unterlassen muss, damit keine sogenannte Obliegenheitsverletzung auftritt. Wer sich einer solchen Verletzung schuldig macht, muss damit rechnen, dass er nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommt oder im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz komplett verliert. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern hin.

Zu den vier wichtigsten Pflichten eines Versicherunsgnehmers gehört die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Anzeigepflicht in einem Schadensfall, die Schadenminderungspflicht und die Aufklärungspflicht. Mit der vorvertraglichen Aunzeigepflicht ist gemeint, dass der Kunde alle im Versicherungsvertrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten muss. Nur so kann der Versicherer die Risiken der Versicherung beurteilen und ggf. einen Antrag ablehnen oder mit Risikozuschlägen versehen. Unter der Anzeigepflicht im Schadensfall ist die unverzügliche Information des Versicherers über den Eintritt eines Schadens zu verstehen. In einigen Fällen muss zusätzlich auch die Polizei informiert werden (z.B. bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung) oder zum Ort des Geschehens gerufen werden (z.B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung).

Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer auch die Schadensminderungspflicht, d.h. er muss alles tun, um den Schaden zu mindern. Ist z.B. im Haus ein Fenster zerbrochen, muss der Versicherte dies sichern, um zu verhindern, dass ein Dieb einsteigen kann. Die Aufklärungspflicht des Versicherten besteht darin, dass er seiner Versicherung Auskunft über die Ursache und Höhe des Schadens geben muss und dass er die Assekuranz bei der Ermittlung und Regulierung des Schadens unterstützen muss. Dazu gehören z.B. schriftliche Belege, Fotos, Zeugenaussagen oder Wertnachweise von gestohlenen Gegenständen.