Fehlerhafte Abbuchungen der Künstlersozialkasse

In 75.480 Fällen hat die Künstlersozialkasse (KSK) ihre Beiträge für den Monat August 2011 versehentlich doppelt abgebucht. Die Abbuchung der Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung erfolgte am 5. September 2011. Wie die KSK auf ihrer Internetseite mitteilt, will man den zuviel abgebuchten Betrag so schnell wie möglich wieder zurückzahlen und entschuldigt sich für die Fehlbuchung. Die betroffenen Versicherten müssen sich hierfür nicht extra mit der KSK in Verbindung setzen, heißt es.

Die Betroffenen werden gebeten, die Lastschriften einzulösen und keinen Widerspruch einzulegen. Der doppelt abgebuchte Betrag wird unaufgefordert zurückgebucht. Sollten Betroffene bereits die Stornierung der versehentlichen Abbuchung in Auftrag gegeben werden, fallen hierfür keine Gebühren für die Versicherten an bzw. bekommt die Stornigebühren von der KSK ersetzt.

Wie hoch die Summe ist, die insgesamt zuviel abgebucht wurde, konnte eine Sprecherin der KSK gegenüber der “Süddeutschen Zeitung” nicht sagen. In Abhängigkeit von dem Einkommen der Versicherten kostet der Sozialversicherungsschutz der Künstler zwischen 72 und 897 Euro monatlich. Im Durchschnitt zahlt jeder Versicherte rund 210 Euro pro Monat. Laut “Süddeutsche Zeitung” hat die KSK demnach wegen eines EDV-Fehlers mindestens rund 16 Millionen Euro zu viel abgebucht.

In der KSK sind selbstständige Künstler und Publizisten kranken-, renten- und pflegeversichert, wobei die Kasse selbst für die Durchführung der Versicherung nicht zuständig ist. Ihre Aufgabe ist es lediglich, die Anmeldung der Künstler bei den Kranken- und Rentenversicherungen vorzunehmen und die Beiträge an diese weiterzuleiten.