Kurios: Hausratversicherung zahlt Schaden nach Mordanschlag

Das Oberlandesgericht München beschäftigte sich kürzlich mit einem ungewöhnlichen Fall: Es ging um den Sachschaden, der bei einem missglückten Mordanschlag in der Wohnung des Beinahe-Opfers entstanden ist. Ein Ehepaar aus Ingolstadt wurde 2009 in seiner Wohnung von Angreifern bedroht, die mit einer Maschinenpistole schossen und versuchten, das Ehepaar zu töten.

Beide überlebten mit viel Glück, aber in der Wohnung entstand ein erheblicher Sachschaden. Diesen sollte die Hausratversicherung nun übernehmen, was sie jedoch verweigerte. Die Mannheimer Versicherung argumentierte, dass Schäden durch Schusswaffen nicht im Versicherungsumfang enthalten seien, sondern nur Schäden durch Explosionen. Das Ehepaar war jedoch der Ansicht, dass die Kugeln aus der Maschinenpistole, die den Schaden anrichteten doch durch Explosionen beschleunigt werden und es sich deshalb auch um einen Versicherungsfall handele.

Das Landgericht Ingolstadt stimmte zunächst der Versicherung zu, doch das Oberlandesgericht München tendierte eher dazu, dem Ehepaar zumindest teilweise rechtzugeben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Versicherungsbedingungen auf den ersten Blick zwar nicht unbedingt die Interpretation des Ehepaares nahelegen, aber dass eine solche Interpretation durchaus möglich sei. Also bestehe zumindest ein Zweifel an der Auslegung, der grundsätzlich zulasten des Verwenders der allgemeinen Versicherungsbedingungen gehe, in diesem Fall der Versicherung. Schließlich einigten sich beide Parteien darauf, dass die Hausratversicherung einen Großteil (7291,85 Euro plus Zinsen) des ursprünglichen Streitwertes (9114,82 Euro) erstattet.