Kein Rechtsschutz bei Kreditverhandlungen
Nach einem Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts sind Kreditverhandlungen nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt – auch dann nicht, wenn ein Anwalt die Verhandlungen führt (Az.: 5 U 52/10-10).
Im konkreten Fall wurde einem Bankkunden nach Zahlungsverzug ein Kredit gekündigt, woraufhin dieser einen Rechtsanwalt beauftragte, für ihn mit der Bank Verhandlungen über den Kredit zu führen. Diese blieben jedoch erfolglos und die Rechtsschutzversicherung wollte die Kosten für den Anwalt nicht übernehmen. Daraufhin klagte der Bankkunde gegen seine Rechtsschutzversicherung.
Die Richter wiesen die Klage jedoch ab, denn bei diesen Verhandlungen sei es nicht um den Austausch rechtlicher Argumente gegangen, sondern um Maßnahmen der Schuldenregulierung. Und hierfür sei eine Rechtsschutzversicherung nicht zur Kostenübernahme der Anwaltskosten verpflichtet, so die Begründung des Gerichts.
- Fairness-Check bei Kfz-Versicherungen - 24. Mai 2014
- BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig - 18. Mai 2014
- Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert - 12. Mai 2014