Rechtsschutz verliert gegen Lehman-Opfer

Eine Geschädigte der insolventen Bank Lehman Brothers hat den bundesweit ersten Prozess gegen eine Rechtsschutzversicherung im Fall Lehman gewonnen. Die Rechtsanwältin Uta Deuber von der Düsseldorfer Kanzlei MZS (spezialisiert auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht) hatte für ihre Mandantin Klage gegen den Versicherer NRV eingereicht, weil dieser die Anwaltskosten im Rechtsstreit über Lehman-Zertifikate nicht übernehmen wollte. Laut der Anwältin hatte ihre Mandantin für etwa 4000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft und die Bank nach dem Lehman-Zusammenbruch verklagt. Die NRV weigerte sich die Anwaltskosten in Höhe von fast 700 Euro zu übernehmen mit der Begründung, dass es sich hierbei um Termin- und verbundene Spekulationsgeschäfte gehandelt habe, die von der Deckung ausgenommen seien.

Die Anwältin argumentierte jedoch, dass bei den Lehman-Zertifikaten keine typischen Gefahren von Termingeschäften vorlagen, dem stimmte das Amtsgericht Mannheim zu (Az.: 12 C 374/09). Die NRV muss nun die Kosten für die Klage gegen die Bank übernehmen.

Schätzungen zufolge haben etwa 50.000 Anleger Verluste durch Lehman-Zertifikate erlitten, viele von ihnen wollen nun rechtlich gegen die Banken vorgehen, von denen sie die Zertifikate erhalten haben. Wie der aktuelle Fall zeigt, kann es sich jedoch lohnen, sich gegen Rechtsschutzversicherungen zur Wehr zu setzen, die eine Kostenübernahme für diesen Fall ablehnen.