Individueller Kündigungsstichtag für Kfz-Versicherung

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass nun auch die Allianz und die Ergo-Gruppe (Victoria, D.A.S., Hamburg-Mannheimer) ihren Neukunden eine neue Stichtagsregelung zur Kündigung der Kfz-Versicherung anbieten. Die Police kann hier immer zum Jahrestag des Vertragsabschluss gekündigt werden, die Kündigung muss allerdings schon einen Monat vor diesem Datum bei der Versicherung eintreffen.

Dies könnte vor allem für vergessliche Kunden ein Problem werden, denn bislang gab es einen einheitlichen Kündigungstermin in der Autoversicherung: Wer seine Versicherung zum Jahresende kündigen wollte, musste dies bis zum 30. November tun. Durch die neue individuelle Regelung kann der Kündigungstermin leichter verpasst werden, so die Stiftung Warentest.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherungspolice auch weiterhin mit dem Kündigungstermin 30. November abzuschließen. In dem Fall wird der Vertrag am Ende des ersten unvollständigen Kalenderjahres auf das bisher übliche Laufzeitende (31. Dezember) umgestellt.