Steuern auf Einkünfte von Studenten

Die meisten Studenten üben neben ihrem Studium einen Nebenjob aus, doch wer als Student zuviel verdient, dem drohen Steuerzahlungen und der Wegfall des Kindergeldes. Darauf weist die “Märkische Allgemeine” hin. Dort erklärt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin, dass Steuern dann fällig werden, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 7834 Euro, im nächsten Jahr wird er auf 8004 Euro angehoben. Studierende, die regelmäßig jobben und am Ende des Jahres nicht mehr als diesen Betrag verdient haben, müssen keine Steuern zahlen.

Es gibt jedoch Unterschiede je nach der Art der Einkünfte: Minijobber verdienen im Monat weniger als 400 Euro und müssen keine Steuern zahlen. Die pauschalen Steuern, die bei einem Minijob fällig werden, behält der Arbeitgeber gleich ein und führt diese an das Finanzamt ab. Studierende, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten und einen monatlichen Verdienst von über 400 Euro haben, muss sich ebenfalls um nichts kümmern, denn der Arbeitgeber behält auch hier von vorneherein die Lohnsteuer ein. Diese Lohnsteuer richtet sich nach der jeweiligen Lohnklasse. Wer möchte, kann am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abgeben, dies ist aber nicht verpflichtend. Es sei denn, es werden außerdem noch andere Einkünfte erzielt, heißt es in der “Märkischen Allgemeinen”.

Wer als Student eine selbstständige Tätigkeit ausübt, muss eine Steuererklärung einreichen, dies kann in Papierform oder elektronisch bzw. online erfolgen.