Auswirkungen der Finanzkrise auf die Altersvorsorge der Deutschen

Nach den Angaben des Bunds der Versicherten, des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft und der Stiftung Warentest könnte die Finanzkrise auch hierzulande Auswirkungen auf die Altersvorsorge der Bürger haben. Dabei sind die Auswirkungen je nach Altersvorsorgeprodukt unterschiedlich groß:

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird deutlich mehr in Aktien investiert als z.B. in eine Kapital-Lebensversicherung, dementsprechend ist hier das Verlustrisiko auch deutlich höher. Wie hoch der Verlust tatsächlich ist, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Bei einer Kapital-Lebensversicherung dürfen maximal 35% der Anlagen in Aktien, Immobilien und festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden, tatsächlich beträgt dieser Anteil bei den deutschen Lebensversicherern im Durchschnitt aber nur 11%. Sicher ist die garantierte Summe, die Garantieverzinsung, die aktuell bei 2,25% für Neuveträge liegt und die bis dato angesammelten Überschüsse. Sollte der Versicherer pleite gehen, übernimmt die Auffanggesellschaft Protektor. Dennoch kann die Rendite in Zukunft deutlich sinken.

Ähnliches gilt für die Riester-Rente. Allerdings sind die Anbieter dieser Produkte zur Garantie der eingezahlten Beiträge und Zulagen bei Erreichung des Rentenalters gesetzlich verpflichtet. Einen Garantiezins von 2,25% und eine (nicht garantierte) Überschussbeteiligung gibt es auch bei der privaten Riester-Rentenversicherung. Die Zahlungen sind auch hier durch Protektor abgesichert. Die Verzinsung bei Riester-Banksparplänen ist üblicherweise an eine Kombination verschiedener Zinssätze gebunden, eine bestimmte Rendite wird garantiert. Hier springt im Notfall die Einlagensicherung des jeweiligen Bankinstituts ein. Ebenfalls garantiert ist das eingezahlte Kapital und die Zulagen aus einem fondsgebundenen Riester-Vertrag. Hier können sich stark fallende Aktienkurse eventuell jedoch auf die Wertentwicklung auswirken. Bei einer Pleite der Fondsgesellschaft oder der Bank darf so genannten Sondervermögen, wozu auch Fonds gelten, nicht in die Konkursmasse eingezogen werden. Die Rürup-Rente ist vor einer Pleite ebenfalls durch Protektor abgesichert, hier gilt auch, dass konventionelle Verträge einen Garantiezins von 2,25% und Fonds-Lösungen keine Garantie bieten.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge darf nur ein bestimmter Beitragsteil in Aktien angelegt werden, dadurch kann die Entwicklung am Finanzmarkt einen Einfluss auf die Zinsen haben. Unabhängig davon bleiben die Steuer- und Sozialabgabenvorteile jedoch gewahrt. Im Pleitefall des Arbeitgebers sind die Renten bei Direktzusagen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Pensionskassen und Direktversicherungen werden von Protektor abgesichert.