Gewitterschäden und Sturmschäden

Schäden die durch Gewitter entstehen sollten möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. Beschädigungen durch Blitzschlag oder durch Überspannung werden von der Hausratversicherung abgedeckt.

Entsteht ein Schaden am PKW so kommt dafür die Teilkaskoversicherung auf. Auf jeden Fall sollte man einen Schaden sofort bei seiner Versicherung melden. Die meisten Versicherungen haben eine Telefonhotline, die man auch an Wochenende oder abends erreichen kann. Mann kann Schäden auch per Fax melden. Das schnell melden bei der Versicherung stellt sicher, dass man Schäden auch mit dem aktuellen Wetter in Verbindung bringen kann. Zudem muss der Geschädigte die Beschädigung nachweisen, was er am einfachsten dadurch machen kann, dass er Beschädigte Geräte aufbewahrt um diese ggf. der Versicherung zur Verfügung stellen zu können.

Ob Sturmschäden in der Hausratversicherung enthalten sind, kann man der Versicherungspolice entnehmen.