Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahmen

Heute haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf ein weitgehend einheitliches Rauchverbot in allen Gaststätten geeinigt. Das Rauchen in der Gastronomie soll grundsätzlich verboten werden, aber es soll nun doch Ausnahmen für kleinere Kneipen geben. Das Rauchen soll dann allgemein nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt sein, Ausnahmen soll es dann für kleinere Gaststätten geben die keine Möglichkeit haben, getrennte Räume für Raucher bereitzustellen. Einzelne Länder prüfen nun ob sich kleine Lokale zu Rauchergaststätten erklären dürfen.

Somit ist ein totales Rauchverbot in Gaststätten nicht mehr möglich, und das zu erwartende Chaos wird mit Sicherheit eintreten. Beireits vor dem Treffen heute hatten mehrere Ministerpräsidenten am Donnerstag die Forderung nach Ausnahmen für kleine Eckkneipen bekräftigt. Um mal aufzuzeigen welche Verwirrung es dann geben kann, hier mal die Forderungen der eigen Länder.

Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen und Sachsen-Anhalt wollen den Gastwirten die Entscheidung über Raucherlokale selbst überlassen. Das Saarland will Ausnahmen für sogenannte Eckkneipen. Bayern will eine Sonderregelung für Bier- und Festzelte. Also im schlimmsten Fall kann es in 16 verschiedenen Bundesländern 16 verschiedene Regelungen geben.