Wichtige Fristen bei der Krankenversicherung beachten

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann aus verschiedenen Gründen enden. Das kann der Fall sein, wenn sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber freistellen lässt oder auch nach der Scheidung eines Ehepaares. Hier endet nach der Trennung die Mitversicherung des nicht erwerbstätigen über den berufstätigen Partner.

In jedem Fall gilt es, wichtige Fristen einzuhalten. Binnen drei Monaten muss ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bei der Krankenkasse eingehen. Verstreicht dieser Zeitraum, ist dem (Wieder-)Eintritt in das gesetzliche Krankenversicherungssystem ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben.

Wer den Antrag nicht binnen drei Monaten stellt, kann sich anschließend nur noch privat versichern. Während diese Variante für junge und gesunde Versicherte wegen niedriger Beiträge ohnehin Sinn machen kann, kommen auf ältere Menschen bei der privaten Krankenkasse unter Umständen deutlich höhere Beiträge zu.