Haftung für vereisten Parkplatz
Gewerbetreibende, die für ihre Kunden Parkplätze vorhalten, sollten über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
Sind die Stellflächen nämlich bei winterlichen Bedingungen nicht ausreichend gestreut und verletzt sich ein Kunde bei einem Sturz auf dem Weg zum Auto, so steht ihm unter Umständen Schmerzensgeld zu. Mehrere Oberlandesgerichte haben in diesem Sinn geurteilt.
Je nach Schwere des Sturzes und der daraus resultierenden Verletzungen können sich die Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen auf mehrere zehntausend Euro addieren.
Eine Haftpflichtversicherung bewahrt den Gewerbetreibenden vor diesem finanziellen Schaden – vorausgesetzt, der Parkplatzbesitzer hat nicht grob fahrlässig gehandelt. Das wäre etwa dann der Fall, wenn er trotz erkennbarer Rutschgefahr keine Maßnahmen zum Schutz seiner Kunden getroffen hätte.
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