Geringes Reifenprofil: Versicherungsschutz in Gefahr

Ein Reifenprofil von 1,6 Millimetern entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Kommt es zu einem Unfall, kann die Kfz-Versicherung trotzdem die Zahlung verweigern.

Das gilt dann, wenn dem Autofahrer ‚"grobe Fahrlässigkeit" nachgewiesen werden kann. In einem konkreten Fall hatte das Landgericht Itzehoe über einen Unfall zu verhandeln, der auf regennasser Fahrbahn geschah. Der Pkw-Lenker hatte auf der Autobahn Gas gegeben und bei mehr als 120 km/h die Kontrolle über seinen Wagen verloren.

In der Kombination aus geringer Profiltiefe und hoher Geschwindigkeit trotz starken Regens sah das Gericht den Tatbestand der ‚"grobe Fahrlässigkeit" erfüllt und gab der Kfz-Versicherung Recht, die die Schadensregulierung verweigert hatte.