Gesundheitsreform verfassungswidrig?

Knapp zwei Wochen vor der geplanten Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundestag gibt es in der Union mal wieder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. “Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann”, sagte Vize-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Mittwoch). “Es wäre durchaus möglich, dass Karlsruhe das letzte Wort hat.”

So ähnlich äußerten sich auch andere Politiker aus der Union. Fraktionschef Volker Kauder und der Parlamentarische Geschäftsführer Norbert Röttgen (beide aus der CDU) sagten am Dienstag in Berlin, dass die Bedenken nicht gerechtfertigt sind. Jetzt am Mittwoch beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit der Reform.

Als grundgesetzwidrig gilt unter den Rechtspolitikern zum Beispiel der Punkt, dass Presonen die bereits Privatversichert sind ab 2009 lediglich innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den neuen Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen könnten. Nach dpa-Informationen konnten Experten des Innen- und des Justizministeriums zum Koalitions-Kompromiss im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) in einer vorbereitenden Anhörung der Union am Dienstag noch keine Stellungnahme abgeben. (Quelle: KSTA)