Unfallgegner vor Gericht – am besten mit Verkehrsrechtsschutzversicherung
Nicht immer herrscht nach einem Unfall Einigkeit über die Schuldfrage. Mitunter wird eine Klärung erst vor Gericht herbeigeführt – und dabei fallen unter Umständen erhebliche Kosten an.
Auf der sicheren Seite ist, wer rechtzeitig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung hilft sowohl bei der Durchsetzung eigener Ansprüche (z.B. auf Schadenersatz) gegenüber dem Unfallgegner als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der Gegenseite.
Zudem trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für die Verteidigung vor Gericht in Strafverfahren. Auch wenn gegen ein unberechtigtes Bußgeld Widerspruch eingelegt wird und das Verfahren vor dem Richter landet, hilft die Versicherung dem Autofahrer.
Es gilt jedoch wie bei jeder Rechtsschutzversicherung: Bevor Klage eingereicht wird, muss zunächst die Versicherung ihr Einverständnis zur Kostenübernahme erklären. Nach den Versicherungsbedingungen wird sie das regelmäßig dann tun, wenn ausreichende Aussichten auf Erfolg bestehen.
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